
U-18
Liebe
Eltern, Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche,
An Tanz - oder Konzertveranstaltungen, die von einem
anerkannten Träger der Jugendhilfe (JUZ Reinbek) durchgeführt werden oder der
künstlerischen
Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen, dürfen
Kinder ( unter 14 Jahren) bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 - 18 Jahren bis 24 Uhr teilnehmen.
Das Jugendschutzgesetz bietet die Möglichkeit, für die Begleitung von
Jugendlichen, eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen.
In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind
gestattet
-
der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Jugendliche unter 18 Jahren nach 24 Uhr
-
der Besuch dieser Angebote durch ältere Kinder
bzw. Jugendliche außerhalb der gesetzlichen Zeitgrenzen.
Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form
vor.
Sie / ihr könn(t)en das gerne formlos machen oder unter
http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/Importe/pdf/FormularErziehungsbeauftragung.pdf
aus dem Internet herunterladen.