U-18

 

Liebe Eltern, Erziehungsbeauftragte, liebe Jugendliche,

An Tanz - oder Konzertveranstaltungen, die von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe (JUZ Reinbek) durchgeführt werden oder der künstlerischen
Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen, dürfen Kinder ( unter 14 Jahren) bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 - 18 Jahren bis 24 Uhr teilnehmen.

Das Jugendschutzgesetz bietet die Möglichkeit, für die Begleitung von Jugendlichen, eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen.

In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich beauftragt sein muss, sind gestattet

Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor.
Sie / ihr könn(t)en das gerne
formlos machen oder  unter  

http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/Importe/pdf/FormularErziehungsbeauftragung.pdf

aus dem Internet herunterladen.