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1.
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Das JUZ steht Kindern
und Jugendlichen im Rahmen der
Öffnungszeiten offen.
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2.
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Das
Mitbringen von Alkohol ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit
Hausverbot geahndet. Der Konsum von Alkohol ist Jugendlichen ab 16
Jahren erlaubt. Nach Aufforderung der Mitarbeiter, sowie der
Bevollmächtigten ist der Personalausweis vorzuzeigen. |
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3.
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Der
Besitz und der Genuss von Drogen im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes, sowie der Besitz und Handel von Waffen ist
auf dem gesamten Gelände verboten. Verstöße werden mit Hausverbot
geahndet. Ferner werden die zuständigen Behörden informiert.
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| 4. |
In
der Einrichtung ist es untersagt, in Wort und Schrift die Freiheit
und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen. Das
Verwenden von Kennzeichen, Symbolen und Grußerweisungen verbotener
Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass, Volksverhetzung
stellen Straftaten dar und können von der Hausleitung angezeigt
werden. |
| 5. |
Hausverbot wird bei Gewalttätigkeiten und mutwilliger Zerstörung von
den Mitarbeitern und den Bevollmächtigten erteilt. |
| 6. |
Das
Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung. |
| 7. |
Das Rauchen ist untersagt. Brandschutzbestimmungen sind Bestandteil
der Hausordnung. |
| 8. |
Den
Weisungen der Mitarbeiter und Bevollmächtigten ist Folge zu leisten.
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| 9. |
Im
WC ist auf Hygiene und Ordnung zu achten. |
| 10. |
Das
Hauseigentum ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Entstandene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen. |
| 11. |
Nach
Schließung des JUZ haben alle Anwesenden das Gelände zu verlassen.
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| 12. |
Besonders in den Sommermonaten ist der Lautstärkepegel auf dem
Gelände so in Grenzen zu halten, dass die Nachbarn nicht belästigt
werden. |
| 13. |
Das
Jugendzentrum übernimmt keine Verantwortung über Tätigkeiten, die
außerhalb bzw. auf dem Geländes des Schlosses incl. dem Schlosspark
stattfinden. |
| 14. |
Alle
Besucher des JUZ sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich und
nur durch ihre privaten Versicherungen geschützt. |
| 15. |
Bei
Feuer oder anderer Gefahr sind die gekennzeichneten Notausgänge zu
benutzen. Sicherheitsmängel und Mängel an Einrichtungsgegenständen
sind den Bevollmächtigten zu melden. |